Nutzungsbedingungen der P+R-Anlagen
Nutzung ausschließlich für Fahrgäste des GVH mit gültigem Fahrausweis gemäß den folgenden Einstellbedingungen der infra GmbH
Für alle von der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (i.F. infra GmbH) betriebenen P+R Anlagen (Ausnahme: P+R Anlage Roderbruch) gelten die nachfolgenden Einstellbedingungen, die vertraglich mit Befahren dieser P+R-Anlage zwischen dem P+R-Nutzer und der infra zustande kommen:
- Das Parken von Fahrzeugen ist nur Fahrgästen des GVH gestattet, um mit den von hier aus verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahnen oder Busse) unmittelbar abzufahren.
- Die bestimmungsgemäße Nutzung der P+R-Anlage ist kostenfrei. Die Höchstparkdauer beträgt 24 Stunden.
- Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt entsprechend, Markierungen und Beschilderungen sind zu befolgen. Fahrzeuge dürfen nur auf gekennzeichneten Stellplätzen abgestellt werden. Durch Markierung oder Beschilderung gekennzeichnete Sonderstellplätze (z.B. für Menschen mit Behinderung, Frauen, Familien usw.) dürfen nur von berechtigten Personen genutzt werden.
- Ein Aufenthalt auf dieser P+R Anlage, der nicht im Zusammenhang mit dem Parken eines Fahrzeugs oder dem Holen und Bringen von Fahrgästen des GVH steht, ist unzulässig. Dies gilt beispielsweise für das Campieren oder die Reinigung und Reparatur von Fahrzeugen.
- Die P+R-Anlage wird nicht bewacht.
- Die Benutzung dieser nicht bewachten P+R-Anlage geschieht auf eigene Gefahr. Eine Verwahrungs- oder Obhutspflicht der infra GmbH besteht weder für Fahrzeuge noch deren Inhalt. Die infra GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit sie nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt haftet. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen ihrer Angestellten oder Beauftragten. Erkennbare Schäden sind aus Nachweisgründen vor Verlassen dieser P+R Anlage unverzüglich anzuzeigen.
- Den Anordnungen von Bediensteten oder Beauftragten der infra GmbH ist Folge zu leisten.
- Bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 40,- € je Tag fällig, bei Überschreitung der Höchstparkdauer von 24 Stunden gilt für jeden begonnenen weiteren Tag eine Vertragsstrafe von 40,- € bis zu einem Maximalbetrag von 500,- €. Als Verstoß gegen die Einstellbedingungen gilt es insbesondere, wenn der Nutzer nicht Fahrgast des GVH ist bzw. deren Nutzung nicht in geeigneter Weise nachweisen kann oder das Fahrzeug außerhalb gekennzeichneter Stellplätze oder unberechtigt auf einem Sonderstellplatz abgestellt wird. Die Vereinbarung der Vertragsstrafe gilt nur, wenn der Verstoß von dem Nutzer zu vertreten ist. Zur Durchsetzung der Vertragsstrafe bei unberechtigter Benutzung ist die infra GmbH berechtigt, das abgestellte Fahrzeug zurückzubehalten (Pfandrecht).
- Ausnahmen von einzelnen Bestimmungen durch Aushang oder schriftliche Einzelvereinbarung mit einem Kunden bleiben vorbehalten; die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
- Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie hier: https://www.infra-hannover.de/datenschutz