Nutzungsbedingungen der P+R-Anlagen

Nutzung ausschließlich für Fahrgäste des GVH mit gültigem Fahrausweis gemäß den folgenden Einstellbedingungen der infra GmbH 

Für alle von der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (i.F. infra  GmbH) betriebenen P+R Anlagen (Ausnahme: P+R Anlage Roderbruch) gelten die  nachfolgenden Einstellbedingungen, die vertraglich mit Befahren dieser P+R-Anlage zwischen dem P+R-Nutzer und der infra zustande kommen:

  1. Das Parken von Fahrzeugen ist nur Fahrgästen des GVH gestattet, um mit den von hier aus verkehrenden  öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahnen  oder Busse) unmittelbar abzufahren.
  1. Die bestimmungsgemäße Nutzung der P+R-Anlage ist kostenfrei. Die Höchstparkdauer beträgt 24 Stunden.
  1. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt entsprechend, Markierungen und  Beschilderungen sind zu befolgen. Fahrzeuge dürfen nur auf  gekennzeichneten Stellplätzen  abgestellt werden. Durch Markierung oder Beschilderung gekennzeichnete Sonderstellplätze (z.B. für Menschen mit Behinderung, Frauen, Familien  usw.) dürfen nur von berechtigten  Personen genutzt werden.
  1. Ein Aufenthalt auf dieser P+R Anlage, der nicht im Zusammenhang mit dem  Parken eines Fahrzeugs oder dem  Holen und Bringen von Fahrgästen des GVH steht, ist unzulässig. Dies gilt beispielsweise für das Campieren oder die Reinigung und Reparatur von  Fahrzeugen.
  1. Die P+R-Anlage wird nicht bewacht.
  2. Die Benutzung dieser nicht bewachten P+R-Anlage geschieht auf eigene  Gefahr. Eine Verwahrungs- oder  Obhutspflicht der infra GmbH besteht  weder für Fahrzeuge noch deren  Inhalt. Die infra GmbH haftet nur für  Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,  soweit sie nicht bei Verletzung von  Leben, Körper und Gesundheit  unbeschränkt haftet. Dies gilt auch für  Pflichtverletzungen ihrer Angestellten  oder Beauftragten. Erkennbare  Schäden sind aus Nachweisgründen  vor Verlassen dieser P+R Anlage  unverzüglich anzuzeigen.
  1. Den Anordnungen von Bediensteten oder Beauftragten der infra GmbH ist Folge zu leisten.
  1. Bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 40,- € je  Tag fällig, bei Überschreitung der  Höchstparkdauer von 24 Stunden gilt  für jeden begonnenen weiteren Tag  eine Vertragsstrafe von 40,- € bis zu  einem Maximalbetrag von 500,- €. Als Verstoß gegen die  Einstellbedingungen gilt es  insbesondere, wenn der Nutzer nicht  Fahrgast des GVH ist bzw. deren  Nutzung nicht in geeigneter Weise  nachweisen kann oder das Fahrzeug  außerhalb gekennzeichneter Stellplätze oder unberechtigt auf einem Sonderstellplatz abgestellt wird. Die Vereinbarung der Vertragsstrafe  gilt nur, wenn der Verstoß von dem  Nutzer zu vertreten ist. Zur Durchsetzung der Vertragsstrafe  bei unberechtigter Benutzung ist die  infra GmbH berechtigt, das abgestellte Fahrzeug zurückzubehalten  (Pfandrecht).
  1. Ausnahmen von einzelnen Bestimmungen durch Aushang oder schriftliche Einzelvereinbarung mit  einem Kunden bleiben vorbehalten;  die Gültigkeit der übrigen  Bestimmungen wird dadurch nicht  berührt.
  1. Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie hier:  https://www.infra-hannover.de/datenschutz