infra spendet Einnahmen aus Kontrollen auf P+R-Plätzen

Strafen für falsches Parken dienen guten Zwecken: Die infra spendet erneut einen großen Teil der eingenommenen Vertragsstrafen von Autofahrerinnen und Autofahrern, die ihre Fahrzeuge unerlaubt auf Park & Ride Anlagen abgestellt haben. Eine Spende von jeweils 1.000 Euro bekommen in diesem Jahr Asphalt – das soziale Straßenmagazin für Niedersachsen, der Förderverein der Christian-Flemes-Grundschule Völksen, DKMS, Ein Herz für Streuner, Dein Sternenkind und Con Brio.

Stellvertretend für alle Empfänger hat Asphalt-Geschäftsführerin Katharina Sterzer die Spende von infra-Geschäftsführeri Christian Weske entgegengenommen. „Im Namen des ganzen Teams bedanke ich mich aus ganzem Herzen für die Spende und das damit verbundene, lokale Engagement der Infra. Gerade in unserem Jubiläumsjahr, in dem wir 30 Jahre feiern, ist diese Unterstützung von unschätzbarem Wert. Sie ermöglicht es uns, weiterhin Menschen in Not zu helfen und unsere wichtige Arbeit fortzusetzen“, so Sterzer. Weske berichtete bei Kaffee und Keksen in den Räumen von Asphalt, dass die Vorschläge, wer die Spenden bekommt, aus der Belegschaft der infra kommen. „Und als einer Asphalt vorschlug, waren wir gleich begeistert“, sagt er, „zumal ich unseren Verkäufer in Ricklingen auch immer sehe und daran erinnert werde, was es für ein besonderes Projekt ist.

Das Parken von Fahrzeugen auf den von der infra betriebenen P+R-Anlagen ist ausschließlich Fahrgästen des GVH mit einer Fahrkarte, Monatskarte oder der Eintrittskarte als KombiTicket im Rahmen einer Veranstaltung gestattet. Die Nutzungsbedingungen für die P+R-Anlagen, die an den Einfahrten auch aushängen, sehen vor, dass nach dem Parken eines Fahrzeugs unmittelbar die von dort aus verkehrenden Busse und Bahnen genutzt werden müssen. Es gibt immer wieder Beschwerden von Fahrgästen des GVH, die keinen Parkplatz für ihr Fahrzeug auf einem P+R-Gelände finden, weil dort andere Verkehrsteilnehmer ihre Autos unerlaubt abstellen. Die infra lässt deshalb regelmäßig kontrollieren, ob es sich bei den Nutzern der Parkplätze um GVH-Kunden handelt. Bei einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen wird gegen die „Fremdparker“ eine Vertragsstrafe von 40 Euro pro Tag verhängt.

Katharina Sterzer, Christian Weske, Asphalt-Verkäuferin Kathrin (v.l.n.r.)

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