Vergebene Aufträge gemäß § 30 Abs. 1 UVgO (ex-post-Transparenz)
Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und einer Freihändigen Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb vom Auftraggeber Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen einen Wert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) überschreitet.
Die infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH, 30163 Hannover, hat in den vergangenen drei Monaten folgende Aufträge vergeben:
Auftragnehmer | Vergabeart *) | Art und Umfang der Leistung | Zeitraum der Leistungserbringung |
---|---|---|---|
Zurzeit sind keine Einträge vorhanden |
A
*)
BA = Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb
FV = Freihändige Vergabe ohne Teilnehmerwettbewerb